AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des
Florian Engel
Leonhard große Darrelmann
Jonas Lengsfeld

– im Folgenden: Leistungserbringer –

1. Geltungsbereich, Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag oder anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen unabhängig davon, ob die Verträge mündlich, schriftlich oder über das Internet abgeschlossen worden sind. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Programmen der Informationstechnologie unter allen Anwendungsszenarien auszuschließen oder vorherzusehen. Der Leistungserbringer erbringt seine Leistungen in der beim Kunden vorhandenen spezifischen Hard- und Softwareumgebung sowie seiner nach Art und Umfang spezifischen Nutzung. Aufgrund dieser Bedingungen können unter Umständen spezifische Fehler auftreten oder vom Kunden gewünschte Funktionalitäten nicht realisiert werden. In diesen Fällen ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer erforderlich, um den Fehler erkennen und zu beseitigen oder umgehen zu können. Die Haftung des Leistungserbringes gem. Ziffer 9 bleibt unberührt.

2. Angebote, Auftragsbestätigung, Kostenüberschreitung

Angebote sind, wenn nichts anders vereinbart, freibleibend.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Erkennt der Leistungserbringer während der Ausführung des Auftrags, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15% erhöhen, wird der Leistungserbringer den Kunden davon unverzüglich unterrichten. Gleichzeitig wird der Leistungserbringer dem Kunden eine Schätzung über die nunmehr entstehenden voraussichtlichen Kosten übermitteln. Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag fortgesetzt oder abgebrochen wird. Wird der Auftrag abgebrochen hat der Kunde die bis dahin vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen und Lieferungen zu bezahlen. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.

3. Änderungen des Leistungsumfangs

Jeder Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in Textform Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs vorschlagen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen (Ausführungen/Vergütung/Preise etc.) die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Änderung in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Mit Annahme kommt ein geänderter Vertrag zustande.
Erfordert der Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, wird diese gesondert vereinbart. Die Kosten der Überprüfung kann der Leistungserbringer dem Kunden in Rechnung stellen. Die voraussichtlichen Überprüfungskosten sind vorab zu vereinbaren.
Bis zur Änderung des Vertrags werden die Leistungen nach dem ursprünglichen Vertrag weiter ausgeführt.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Leistungen werden im Regelfall auf Zeit- und Materialbasis vom Leistungserbringer abgerechnet. Es gelten die vereinbarten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Leistungserbringung jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Erfolgt die Erbringung von Leistungen über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten, kann der Leistungserbringer quartalsweise eine Anpassung der vereinbarten Vergütung verlangen. Diese orientiert sich an dem Kalender- und saisonbereinigten Arbeitskostenindex für das produzierende Gewerbe und marktbestimmte Dienstleistungen. Sollte der Index geändert oder eingestellt werden, wird aus dem nachfolgenden Index ein geeigneter Index gewählt.
Fehlersuchzeiten sind, soweit es sich nicht um gesetzliche Gewährleistungserfüllung handelt, Arbeitszeiten und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Es gelten hierfür die vereinbarten Preise für Dienstleistungen.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall monatlich, jeweils zum Anfang des Kalendermonats.
Der Leistungsempfänger ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.

5. Leistungserbringung, Termine und Fristen

Die Leistungserbringung wird zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer gemeinsam geplant
Es obliegt dem Leistungserbringer, welche Mitarbeiter für die konkrete Leistungserbringung eingesetzt werden. Dabei können eigene und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der Leistungserbringung zum Einsatz kommen.
Die zum Einsatz gebrachten Mitarbeiter sind ausschließlich den Weisungen des Leistungserbringers unterstellt.
Bei den angegebenen Terminen handelt es sich in der Regel um geschätzte Zeiten, es sei denn, aus den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen geht hervor, dass die Termine verbindlich festgelegt worden sind.
Sofern der Leistungserbringer auf eine Mitwirkung und/oder Information des Kunden angewiesen ist, und sich die Leistung mangels und/oder verspäteter Mitwirkung und/oder Information verzögert oder die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter Umstände behindert ist, verlängern sich die vereinbarten Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

6. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde hat bei der Leistungserbringung unentgeltlich mitzuwirken. Der Kunde hat insbesondere den Leistungserbringern die erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen (wie z. B. Zugangsdaten, vorhandene Dokumentationen, Systemkapazität, Datensichtgeräte, Räumlichkeiten, Telefon- und Netzwerkanschlüsse) zur Verfügung stellen.
Der Kunde benennt einen oder mehrere Ansprechpartner sowie deren Kommunikationsdaten unter denen der/die Ansprechpartner erreichbar sind. Der/die Ansprechpartner müssen in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.

7. Eigentumsvorbehalt

Vom Leistungserbringer gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Leistungserbringers.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 9 dieser AGB.
Die Verjährungsfrist gegenüber Verbrauchern richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (Kardinalspflichten).

9. Haftung

Der Leistungserbringer haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten des Leistungserbringers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben haftet der Leistungserbringer uneingeschränkt. Ebenso haftet der Leistungserbringer für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (Kardinalspflichten), Die Haftung für Kardinalspflichten ist auf die Höhe typisch vorhersehbarer Fehler beschränkt.

10. Aufrechnung

Der Kunde kann gegen Ansprüche des Leistungserbringer aufrechnen, soweit die Ansprüche des Kunden auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Mit Ansprüchen die nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen, kann der Kunde nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Berlin.
Bei Streitigkeiten findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.